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Zitat:
Solange es nicht gegen den Vertrag - von dem wir immer noch nicht wissen, welche Aufgaben/Tätigkeiten dort vereinbart wurden - verstößt, kann und darf der AG Aufgaben vergeben und entziehen wie er möchte (von einigen Ausnahmen mal abgesehen). Er braucht keinen beweisbaren Grund dazu, er braucht nämlich überhaupt keinen. Zitat:
"ein Chef (Herr Boss) entzieht zwei Untergebenen (Peter und Paula) ihre verantwortungsvollsten Aufgaben mit der Begründung, eine externe Firma habe sich über die mangelnde Quialfikation von Peter und Paula beschwert." "Vor ca. 8 Wochen erklärte Herr Boss „ganz nebenbei“ Herr Kollegga hätte geäußert, dass er von Peter, Paula, Hänsel und Gretel im Rahmen seines Update-Supports fast grenzwertig in Anspruch genommen worden sei." "Durch ihre Stümperei insbesondere dadurch, dass Peter, Paula, Hänsel und Gretel die Ratschläge von AccessAG nicht befolgt hätten, hätten sie unternehmenskritische Zustände herbei geführt, bzw. wären diesen unternehmenskritischen Zuständen nur mit Glück entronnen. " Von "nicht korrekt" war bislang keine Rede. Es war bislang nur die Rede, daß die 4 Beteiligten dem Herrn Kollegga bei dem Update ganz gehörig auf den Senkel gegangen sind und hierbei irgendwelche - hier nicht näher erläuterten - unternehmenskritische Zustände entstanden wären. Mag sein, daß das Update sauber installiert wurde. Dennoch könnten "unternehmenskritisch e Zustände" entstanden sein. Im Grunde ist es auch egal, ob der Chef mit seiner Bewertung der 4 Leute richtig liegt. Einen verleumderischen Vorwurf sehe ich bei der geäußerten Ansicht des Herrn Boss immer noch nicht. Nicht jede Fehleinschätzung ist auch strafrechtlich relevant. Zitat:
Wie oben schon geschrieben, braucht es hierfür keine Grundlage, es ist also völlig egal, ob es eine solche gibt. Klaus II |
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