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Alt 16.12.2009, 12:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2009
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Standard AW: Minusstunden mit Urlaub verrechnet

Hallo

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Ob Sie im Zuge eines Küschutzprozesses noch evtl ein paar Euro rausschlagen können, hängt vom Datum ab, wann Ihnen die Kü zuging, von der Betriebsgröße und von der Dauer des AV im Zeitpunkt der Kü.

Eine Resturlaubsageltung bei einer Kü zum Jahresende setzt voraus, daß der AN nicht zu vertreten hat, daß der Urlaub im laufenden Kalenderjahr nicht genommen werden konnte. Ob Sie das im konkreten Einzelfalle nachweisen können, ist von hier aus nicht zu beurteilen.

Fachanwaltliche Hilfe ist da immer ganz sinnvoll.

Gruß,
LeoLo
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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Stichworte
kurzarbeit, minusstunden, urlaubsabzug

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