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Hallo
Wenn kein Tarifvertrag gilt, beträgt die Kündigungsfrist den Angaben zufolge 2 Wochen. Wenn die Kü am 18.12. zuging, endet das AV demnach mit dem 01.01.2010 Da der AG aber offensichtlich eine zu kurze Küfrist angegeben hat, macht es Sinn, die Arbeitsleistung bis zu diesem Termin nachweislich anzubieten, damit sicher von Annahmeverzug ausgegangen werden darf. Gruß, LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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| kind krank, krankenkasse, krankenschein, lohnsteuerkarte |
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