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Guten Tag!
Die Geschäftsführerin unseres Unternehmens hat mit 5 Kollegen letzte Woche ein Gespräch im großen Kreis gehabt. Es geht darum, dass die Aufträge eingebrochen sind und die Mitarbeiter nur zu 50% ausgelastet sind, und das bei gleichen Umsätzen, wie im Vorjahr. Grund ist die Finanzkrise, aber sicher auch Personalpolitik, denn im Frühjahr wurde noch ein Mitarbeiter eingestellt. Dieser MA hat Kernkompetenzen und ist daher nicht von der Neuregelung betroffen. Diese lautet, wie folgt: - 4 Tage Woche ab Januar für mind. 4 Monate (=Änderungskündigung des bestehenden Vertrages, vorher: volle, unbefristete Stelle) Es wurden dabei die folgenden Argumente vorgebracht: - die Änderung wird rückgängig gemacht, sobald es dem Unternehmen besser geht (d.h. wieder Aufstockung auf 5 TageWoche) - 5 Leute (das Unternehmen hat insgesamt 12 MA) sind notwendig,um Kurzarbeitsgeld beantragen zu können - mit Lohnausgleich durch Kurzarbeitsgeld ist nicht sicher zu rechnen (wird jeden Monat neu beantragt) - dem Unternehmen fehlen Aufträge, Äufträge sind eingebrochen (ABER: neue Anstellungen von MA im Frühjahr, Gründung eines Tochterunternehmens im Sommer diesen Jahres) Jetzt meine Fragen: - was bedeutet die Änderungskündigung? - kann sie auf 4 Monate befristet werden? - welche Auswirkungen hat die Änderungskündigung auf die normale Kündigungsfrist? kann ich in den nächsten 4 Monaten leichter gekündigt werden? - müssen sich wirklich genau 5 (?!) Mitarbeiter dazu bereit erklären, dass sie die Stelle auf 4 Tage reduzieren ,um Kurzarbeitsgeld beantragen zu können? ist das Voraussetzung? - was ist bei einer Zustimmung zur Änderungskündigung zu beachten? - was passiert, wenn ich in den nächsten 4 Monaten mit geringerem Gehalt gekündigt werde? reduziert sich dann auch mein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Für eine Auskunft wäre ich unheimlich dankbar! Mit besten Grüßen |
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| Stichworte |
| kurzarbeit, kündigungsfrist, änderungskündigung |
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