#3 (permalink)  
Alt 06.12.2009, 22:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Änderungskündigung und Kurzarbeit

Zitat:
Zitat von matthias Beitrag anzeigen
Was ich nicht richtig verstehe:

Es soll also keine Kurzarbeit über das Arbeitsamt gemacht werden, sondern einfach die Arbeitszeit um 20% gekürzt werden oder wie?

Ansonsten, dass eine Mindestanzahl von AN Kurzarbeit machen müssen ist meines Wissens bis 31.10.2010 ausser Kraft gesetzt. Es könnte auch z.b. nur einer in Kurzarbeit gehen. Was z.b. auch Freiberuflern wie Architekten oder Ärzten hilft mit nur ganz wenigen Mitarbeitern.

MfG
Matthias

Hallo,

vielen Dank für die erste Einschätzung...

Uns (5 Arbeitnehmern) wurde gesagt, dass wir usn verpflichten müssen auf eine 4 fünftel Stelle zu reduzieren (d.h. den Arbeitsvertrag entsprechend anzugleichen). Nur dann kann man Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragen. Und darüber hinaus müssen es eben 5 MA sein..
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
kurzarbeit, kündigungsfrist, änderungskündigung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an