Zitat:
Zitat von matthias
Was ich nicht richtig verstehe:
Es soll also keine Kurzarbeit über das Arbeitsamt gemacht werden, sondern einfach die Arbeitszeit um 20% gekürzt werden oder wie?
Ansonsten, dass eine Mindestanzahl von AN Kurzarbeit machen müssen ist meines Wissens bis 31.10.2010 ausser Kraft gesetzt. Es könnte auch z.b. nur einer in Kurzarbeit gehen. Was z.b. auch Freiberuflern wie Architekten oder Ärzten hilft mit nur ganz wenigen Mitarbeitern.
MfG
Matthias
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Hallo,
vielen Dank für die erste Einschätzung...
Uns (5 Arbeitnehmern) wurde gesagt, dass wir usn verpflichten müssen auf eine 4 fünftel Stelle zu reduzieren (d.h. den Arbeitsvertrag entsprechend anzugleichen). Nur dann kann man Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragen. Und darüber hinaus müssen es eben 5 MA sein..