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Alt 02.12.2009, 13:27
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Frage Stundenreduzierung wg. Teil-Rente

Ich bin 80% schwerbehindert und seit 19 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Aufgrund einer Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente habe ich ab 01.03.2008 meine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Std. auf 15 Std. reduziert, da ich ja nur noch unter 6 Std. täglich arbeiten darf.
Dieser Nachtrag zum Arbeitsvertrag lautet wie folgt:
Die wöchentliche Arbeitszeit wird vom 01.03.2008 bis 31.10.2009 bzw. bis zum Ablauf des Rentenbezugs auf 15, Std. herabgesetzt.

Die teilweisen Erwerbsminderungsrente wurde auf unbestimmte Dauer im September 2009 seitens der BFA weitergewährt (während Erkrankung). Lt. Tarifvertrag habe ich fristgerecht um Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, wie bisher mit 15 Wochenstunden gebeten. Seit Mitte November bin ich wieder arbeitsfähig und mir wurde im Anschluß daran auch gleich Urlaub gewährt.
Mein Arbeitgeber bietet mir nun mit Schreiben vom 19.11.2009 aber nur noch eine Verlängerung für ein halbes Jahr, also rückwirkend vom 01.11.2009 bis 30.04.2010 an. Begründung: zu hoher Krankenstand! Danach soll das Arbeitsverhältnis wohl nicht fortgesetzt werden, was auch immer das bedeuten mag?????
Ein solches Schreiben ist auch an die BFA gesandt worden, da dort noch ein Antrag auf volle Erwerbsminderung läuft.

Was soll ich machen? Ist der Nachtrag (... bis zum Ende des Rentenbezuges) gültig oder das Datum? Darf ich den neuen Vertrag unterschreiben? Wenn ich ihn nicht unterzeichne, was kann dann passieren? Kann man mich von der Arbeit "suspendieren" oder soll ich trotzdem weiter dorthin gehen?

Ganz knifflige Geschichte - bitte um Hilfe.
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Stichworte
arbeitsvertrag, befristung sachgrund, kündigungsschutz, rente, schwerbehinderung

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