#7 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 11:45
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Registriert seit: 14.09.2008
Beiträge: 206
Standard AW: Abfindung nach 23 Jahren Betriebsangehörigkeit

sofern Du jetzt meinst, dass die ausstehenden Gehälter nicht noch zusätzlich ausbezahlt werden, könntest Du recht haben.

Aber, wenn der AG jahrelang kein Gehalt zahlt, dürfte ein Teil davon längst verjährt sein. Und die AN müsste sich eine gute Ausrede einfallen lassen, warum sie 23 Jahre ohne Gehaltszahlungen dort arbeitet und diese nicht einklagt *lach*

Möhrchen
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