AW: Betriebsrat blockiert gewollte Versetzung
Hallo Kölner
Und das tragische an alledem ist, daß auch diese Erkenntnis StefanD nichts bringen wird, weil der AG keine Eier hat.
Obwohl, wenn ich jetzt das Faß aufmache, daß der AN von sich aus imho eine Amtspflichtverletzung herleiten oder einen willkürlichen Beschluss vorwerfen könnte und dann bei so Schlagworten lande wie "unterlassung oder Folgenbeseitigung" bzw "Schadensersatz", "Naturalrestitution", "finanzielle Kompensation" ... mmmmhhhh ... das könnte ein lustiges Scharmützel im Betrieb werden. Oder?
Nachtrag: Wobei ich mich gerade frage, ob man einem BR Rechtsmißbrauch oder Amtspflichtverletzung in einer Sache vorwerfen kann, wenn er eine Entscheidung trifft, bei der er von vorneherein kein MBR besaß und der AG sich nach seiner Entscheidung gar nicht richten mußte...??? Er könnte die negative Folge ja eigentlich gar nicht beseitigen, weil die Folge gar nicht hätte eintreten müssen...??? *grübel*
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
Geändert von LeoLo (21.11.2009 um 20:30 Uhr).
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