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Hallo,
ich habe gerade im Internet erfahren, dass es von der NGG einen neuen Tarifabschluss seit 07.09.2009 gibt, indem eine Lohnerhöhung und Einmalzahlung enthalten sind. Wenn in meinem Arbeitsvertrag keine Klausel wie z.B.: "...ansonsten gelten die Bedingungen des gültigen Tarifvertrages..." steht, gilt dann die Lohnerhöhung auch für mich? Ich bin übrigens kein Mitglied in der NGG. Ich habe seit September keinerlei höhere Beträge erhalten. Vielen Dank für eure schnelle Antwort. Nofretete ![]() |
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| Stichworte |
| arbeitsvertrag, gültigkeit, lohnerhöhung, tarifvertrag |
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