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Hallo
Kann mir jemand eine Info geben für folgende Problematik: Kündigung eines Abeitsverhältnisses wärend einer Krankheit, danach Bestätigung der Beendigung des Arbeistverhältnisses durch Arbeitsgerichtliche Einigung aber weiter krank: Problem: Arbeitsverhälnis endete am 31.10.09, war aber krank geschieben bis 2.11.09 incl.wegen XXX Am 2.11. hat Arzt erneue aber andere Krankheit festgestellt und mich daher ab dem 3.11.wegen YYY andere Erkrankung erneut krankgeschrieben. Arbeitslosgkeitsmeldung funktioniert nicht da krankgeschrieben Krankenkasse macht Schwierigkeiten, da behauptet eine neue Diagnose nach Ende des Arbeitsverältnisses sei nur dann für die Zahlung von Krankengeld in Ordnung, wenn sicher gestellt sein, dass man in den 4 Wochen nach Beeendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Arbeit aufnimmt oder sich arbeitslos meldet. Nun ist nicht klar wie lange die Krankheit geht, daher gibt es auch noch das Problem dass ich erst ab dem 1.12.ein Jahr gearbeitet habe und mir daher erst ab Dez. eine ALG I Aspruch zusteht. Laut Aussagen muss aber die Krankenkasse die Beiträge für die Soialversicherung weiterzahlen bis Krankheit beendet, also eventuell über den 1.12.hinaus. Daher hätte ich dann Anspruch auf die ALGI Sache, wenn dies so wäre. Was kann ich machen, dass ich a ) das Krankengeld bekomme und b)wie kann ich ich innerhalb der 4 Wochen Arbeitslos melden wenn ich krank bin geht das doch nicht Also wie? vielen Dank |
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| Stichworte |
| krankengeld, nach ende arbeit, sozialversicherungbeitrag |
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