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Alt 17.11.2009, 20:27
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Ausrufezeichen 60h Woche trotz 40h Woche im Arbeitsvertrag? Was tun?

Hallo liebe Forenuser!

Ich habe ein riesiges Problem und hoffe auf Eure Mithilfe.

Zur Situation:

Ich bin angestellt als Bürokaufmann und habe zu 95% Tätigkeiten am PC. Meine Arbeitszeit beträgt normalerweise 8h täglich und 40h wöchentlich. Das Ganze passiert in "Schichten", entweder von 8:00 Uhr - 16:30 Uhr oder von 09:30 Uhr - 18:00 Uhr. Immer von Mo.-Fr., an samstagen oder sonntagen wird bis jetzt nicht gearbeitet. Seit Mitte Oktober hat mein Chef Mehrarbeit angeordnet. Seit dem bin ich jeden Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, also 10 Stunden täglich in der Firma.

Seit heute hat der Chef vom einen Tag auf den Anderen eine tägliche Arbeitszeit von 08:00 Uhr bis MINDESTENS 20:00 Uhr angeordnet, also 12 Stunden täglich.

Wir sind eine kleine Firma mit 3 Festangestellten, 1 Azubi, 1 BA-Stundent und 1 Praktikant. Vom Arbeitsaufwand ist in der Zeit von Oktober-Dezember (Weihnachtsgeschäft) bei uns das Meiste los. Wir sind im Online-Versandhandel tätig. Betrieblich ist also eine Mehrarbeit durchaus notwendig. Jedoch reichen meiner Meinung auch 10h pro Tag für die anfallenden Arbeiten aus.

Nun meine Frage:

Kann ich gegen die Anordnung des Chefs (Anweisung der 60h+ Woche) etwas unternehmen? Gibt es hier gesetzliche Regelungen? Wie viel Pause steht mir bei einer 60h Woche / 12h täglich zu?


Hier noch ein Auszug aus meinem Arbeitsvertrag zur Hilfe:


§ 3 Arbeitszeit

1. - Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.

2. - Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Arbeitszeit auf 5 oder 6 Tage je Woche zu verteilen.

3. - Vorerst gilt: Die Beschäftigung erfolgt in Wechselschicht. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Beginn der täglichen Arbeitszeit ist regelmäßig um 08:00 Uhr bzw. 10:30 Uhr, Ende der täglichen Arbeitszeit ist regelmäßig um 16:30 Uhr bzw. um 19:00 Uhr. Eine mittägliche Pause von 30 Minuten ist obligatorisch.

4. - Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Nacht-/Wechselschicht-/Sonntagsarbeit/Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.



§ 5 Über- und Mehrarbeit

1. - Durch die nach § 4 zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaige Über- oder Mehrarbeit des Arbeitnehmers abgegolten, es sei denn, die Über- oder Mehrarbeit beträgt mehr als 4 Stunden im betreffenden Monat. Ein Anspruch auf Über- oder Mehrarbeitsstundenabgeltu ng besteht nur, wenn die Über oder Mehrarbeitsstunden angeordnet oder vereinbart worden sind oder wenn sie aus dringenden betrieblichen Interessen erforderlich waren und der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Über- oder Mehrarbeit spätestens am folgenden Tag der Geschäftsleitung schriftlich anzeigt.

2. - Auszugleichende Über- oder Mehrarbeitsstunden werden nach Wahl des Arbeitgebers durch Zeitausgleich oder finanziellen Ausgleich binnen der nachfolgenden 2 Monate ausgeglichen.




Mit besten Grüßen und vielen Dank im Voraus. Für Fragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Geändert von Charlie Harper (17.11.2009 um 21:00 Uhr).
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Stichworte
arbeitsvertrag, mehrarbeit, überforderung, überstunden, überstundenpauschale

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