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Alt 19.11.2009, 08:50
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Ort: Wo wohnt ein Kölner wohl...?
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Standard AW: 60h Woche trotz 40h Woche im Arbeitsvertrag? Was tun?

Zitat:
Zitat von Charlie Harper Beitrag anzeigen
Vielen Dank für Eure Tipps.

Habe heute erstmal gute Miene zum bösen Spiel gemacht und nichts gesagt. Aber im Prinzip fürchte ich keine Kündigung, ehrlich gesagt würde mir mein Chef derzeit einen großen gefallen damit tun. Aber das wird er nicht machen, da ich mehr oder weniger das "Gehirn" der Firma bin und diese ohne mich den Bach runter geht.

Ich bin immer noch auf der Suche nach einer geeigneten Formulierung, ohne meinen Chef direkt vor den Kopf zu stoßen. Die Formulierung sollte sachlich bleiben und möglichst einen Alternativvorschlag enthalten. Bisher ist mir aber noch nichts eingefallen. Ich will einen Streit vermeiden, da mir die Firma auch (noch) nicht völlig egal ist und ich sehr eng mit meinem Chef zusammenarbeiten muss.

Vielleicht hat ja jemand noch einen vetraulichen Tipp für mich, wie ich meine Forderung stellen kann, ohne ihn direkt damit vor den Kopf zu stoßen.

Stimmt es, dass wenn man mehr als 10h pro Tag arbeitet, man dann auf jeden Fall gesetzlichen anspruch auf ein Entgelt hat für allles was die 10h noch überschreitet?

Wie kann ich meinen Chef dazu bringen, dass er alle geleisteten Überstunden doch bezahlt und ich auf den Freizeitausgleich verzichte? Das Geld wäre mir ehrlich gesagt so oder so lieber.

Gibt es eigentlich eine Stelle, wo man solche Diskrepanzen bzw. solche Arbeitgeber melden kann? Ob man beim Arbeitsamt auf Grund der Sitation eine Chance hat ohne Sperre zu bleiben, falls man wegen dauerhafter "Überbelastung" durch 60h+ Woche kündigt?
Du hast ja durchaus Antworten gehört von hart bis weich, die weiterhelfen können.
Du suchst nach einer 'light-Version' um Deinem AG Deine Unentbehrlichkeit zu verdeutlichen. Zwischen Anspruch, Realität und dann wieder betrieblichem Alltag bestehen mitunter Wahrnehmungsdifferenzen; wenn nicht bei Dir, dann vll. bei Deinem Chef.
Die Frage also:
Kommt ein Hammer oder ein Pinsel zur Anwendung...
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Stichworte
arbeitsvertrag, mehrarbeit, überforderung, überstunden, überstundenpauschale

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