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Alt 17.11.2009, 19:01
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 5.131
Standard AW: Auszahlung Überstunden

Zitat:
Zitat von Fragesteller Beitrag anzeigen
Guten Tag,

ich habe bei meinem derzeitigen Arbeitgeber fristgerecht gekündigt. Über die Monate habe ich über 400 Überstunden angesammelt. Mein Vorgesetzter hat meinen Stundennachweis auch monatlich abgezeichnet. Da ich seit April diesen Jahres die Abteilungsleitung übernahm, stieg auch mein Gehalt entsprechend an. Die überwiegende Menge an Überstunden sind auch in meiner Zeit als Abeilungsleiter angefallen. Nun meine Fragen: Zu welchem Stundensatz müssen die Überstunden ausgezahlt werden (dem aktuell gültigen oder gestaffelt nach dem zum Zeitpunkt der Mehrarbeit gültigen Stundenlohn)? Gibt es eine Rechtsvorschrift auf die ich mich beziehen kann?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Schöne Grüße!

Der Fragesteller
Hallo, Fragesteller

du kannst doch anhand der Nachweise belegen wann zu welchem Zeitpunkt die Übst. angefallen sind. Ich denke dementsprechend müssen sie auch bezahlt werden.
Es wäre aber noch auf etwaige Ausschluss/Verfallfristen zu achten.
Gruß FS
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Stichworte
abgeltung, auszahlung, bewertung, stundenlohn, überstunden

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