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Alt 17.11.2009, 15:57
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Registriert seit: 13.11.2009
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Standard AW: Abfindungsangebot einfordern

Zitat:
Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
Ja, eben!
Wenn der AG seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist, dann sollte die Verwirrung ein wenig gemildert sein. Allerdings trudeln auch erst nach und nach die Urteile ein, die man braucht um über das handwerklich immer noch schlecht gestaltete AGG zu (be-)urteilen.
Es waren direkt so viele Fragen offen. Die ein oder andere hätte man auch im Vorfeld klären können. Denke ich.
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abfindung, aufhebungsvertrag

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