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Alt 13.11.2009, 17:45
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Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 24
Standard Ausgleichstag wegen Feiertagsarbeit

Hallo,
ich arbeite in der ambulanten Pflege im Schichtdienst.Ich habe das Pech,dass mein Arbeitgeber KEINE Zuschläge für Sonn und Feiertage zahlt.Ich arbeite aber regelmäßig jedes zweite Wochenende.In der Regel ist es so,dass ich 12 Tage arbeite und dann Sa und So frei habe.
Aber wie ist es, wenn unter den 12 Tagen ein Feiertag fällt?Arbeiten muss ich da ja sowieso,aber meine Frage ist,steht mir dann dafür ein bezahlter freier Tag zu?
Das Gesetz besagt ja,dass für Feiertage an denen gearbeitet wird ein ausgleichstag gegeben werden muss.Und das Entgeldfortzahlungsgesetz t besagt,dass der freie Feiertag bezahlt werden muss.
Aber leider kann ich nicht für meinen Fall finden:-(
Ich denke, ich wäre ja im Nachteil,wenn ich an dem Tag arbeite aber keinen bezahlten freien Tag bekäme.Ander haben ja auch den bezahlten freien Feiertag!Wenn ich also nur einen freien Tag,ohne bezahlung bekomme,habe ich ja wieder den Nachteil,dass ich ich evtl nicht meine Std zusammen bekomme...
Kann mir einer was genaues dazu sagen?
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Stichworte
ausgleichstage, bezahlung, feiertage, lohnfortzahlung

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