Liebe Forum-Besucher!
Vielleicht kann mir jemand von Euch einen fachkundigen Rat geben. Und zwar habe ich eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, in der mir eine hohe Abfindung (liegt oberhalb des Satzes von 0,5 Bruttogehältern pro Beschäftigungsjahr) für den Fall versprochen wird, dass ich keine Kündigungsschutzklage erhebe.
Nun ist meine Frage: wird auch hier von der Arbeitsagentur die dreimonatige Sperrzeit verhängt? Im Falle von Aufhebungsverträgen ist dies bei einer solchen Abfindungshöhe nämlich so. Jedoch handelt es sich hier ja um eine Kündigung.
Wer kennt sich da aus?
Besten Dank!
