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Alt 09.11.2009, 14:26
Erfahrener Benutzer
 
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Standard AW: Insolvenz - freistellung - lohnfortzahlung --- hilfe!

Hallo

Wenn der Betrieb veräußert wurde, müßte doch ein Betriebsübergang stattgefunden haben, so daß der Betriebserwerber Sie als Arbeitnehmer weiterbeschäftigen muß. Ggf ist der neue Betriebsinhaber dann auch zuständig für offene Gehaltsforderungen. Haben Sie vom Insolvenzverwalter denn nur eine Freistellung bekommen oder war es eine schriftliche Kündigung? Zu wann war die Kündigung, 30.11.09?

Der Paragraph dürfte eventuell interessant sein -> BGB - Einzelnorm

Es empfiehlt sich fachanwaltliche arbeitsrechtliche / sozialrechtliche Beratung vor Ort. Am besten eine Kanzlei mit Fachanwälten aus beiden Bereichen.

Der Urlaub ist futsch, wenn die Freistellung unter ausdrücklicher Anrechnung des Urlaubsanspruchs erteilt wurde und unwiderruflich war.

Gruß,
LeoLo
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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Stichworte
arbeitsamt, freistellung, insolvenz, lohnfortzahlung

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