#9 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 12:21
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Standard AW: Probezeit bis wann (Start: 15.07.)

Zitat:
Zitat von constanze31 Beitrag anzeigen
Das sind ja super-prompte Antworten. Gibt es irgendwo etwas geschriebenes, damit ich das belegen kann?
Die Aussage vom Chef lautete nämlich "Das verlängert sich dann automatisch bis Ende des laufenden Monats..."
Und diesen Quatsch würde ich gerne widerlegen. :-)
fehlt es an einer tariflichen Regelung oder ist ein entsprechender TV auf das konkrete Arbeitsverhältnis nicht anwendbar, so beträgt nach § 622 Abs.3 die höchstzulässige Probezeit sechs Monate.
Gruß FS
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