schadensersatzforderung vom AG
ich habe einen entwurf für einen neuen arbeitsvertrag vor mir liegen. es gibt eine klausel, die ich nicht bewerten kann, bzw. so noch nicht kenne:
"Die Mitarbeiterin tritt eine etwaige Schadensersatzforderung gegen einen Schädiger an den AG insoweit ab, als sie durch einen Dritten verletzt wird und der AG Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leistet. Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, dem AG die zur Erhebung der Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen."
ist das zulässig? was genau kann dies im ernstfall bedeuten?
vielen dank für ihre hilfe!!
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