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Alt 09.11.2009, 13:17
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Standard AW: Ab wann läuft die Sperrfrist?

Hallo

Zitat:
Zitat von Micha Beitrag anzeigen
m.E. Sperre, da die AN nicht gegen die unberechtigte Kündigung vorgegangen ist, und man davon ausgehen kann, dass es ihr "gerade recht" war, dass sie gekündigt wurde!
Da werden Sie im SGB 3 aber vergeblich suchen, wenn Sie das Nichterheben einer Klage als einen Sperrfrist-begründenden Tatbestand suchen.

Das BSG hat bereits wiederholt geurteilt, daß die bloße Hinnahme einer offensichtlich sozial unwirksamen Kündigung keine Sperrfrist auslösen kann. Da ging es zugegebenermaßen um ordentliche Kündigungen (übrigens auch eine Kü einer Schwangeren).

Daher imho: Keine Sperre.

Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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