Hallo
Zitat:
Zitat von Micha
m.E. Sperre, da die AN nicht gegen die unberechtigte Kündigung vorgegangen ist, und man davon ausgehen kann, dass es ihr "gerade recht" war, dass sie gekündigt wurde!
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Da werden Sie im SGB 3 aber vergeblich suchen, wenn Sie das Nichterheben einer Klage als einen Sperrfrist-begründenden Tatbestand suchen.
Das BSG hat bereits wiederholt geurteilt, daß die bloße Hinnahme einer offensichtlich sozial unwirksamen Kündigung keine Sperrfrist auslösen kann. Da ging es zugegebenermaßen um ordentliche Kündigungen (übrigens auch eine Kü einer Schwangeren).
Daher imho: Keine Sperre.
Gruß,
LeoLo