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Hallo zusammen,
ich habe über google diese Forum hier gefunden und mich auch schon über vieles informieren können. Vorab möchte ich ich schon allen hier danken die sich so aktiv im Forum beteiligen und uns allen hiermit unterstützen. Nun zu meinem Fall: Laut meinem Betriebsrates werde ich am 10.11.2009 bei einem persönlichen Einzelgespräch mit meinem Geschäftsführer meine Kündigung ausgesprochen bekommen. Ich bin nun seit dem 09.05.2009 für das Unternehmen tätig. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Daher werde ich wohl zum 31.12.2009 arbeitssuchend werden (denke ich habe die Kündigungsfrist richtig interpretiert). Der Betriebsrat hat den Kündigungen (insgesamt 4 Stück) widersprochen. Soviel ich weiß muß mir mein Arbeitgeber den schriftlichen Widerspruch bei der Kündigung aushändigen. Was ist wenn er dies nicht macht bzw. verspätet macht??? Da es sich hier um betriebswirtschaftliche Kündigungen handeln soll muß der Arbeitgeber dem Betreibsrat auch die Umstände für die Sozialauswahl begründen. Kann diese Begründung des Arbeitgebers vom Betriebsrat anfordern??? Darf ich diese Unterlagen einsehen??? Wie bereits oben erwähnt werden 4 Mitarbeiter von 8 gekündigt. Wir arbeiten alle im Außendienst. 2 der ADM haben befristete Arbeitsverträge bis März 2010. Einem davon wird auch am 10.11.2009 gekündigt. Ist es rechtens daß der 2. mit befristetem Arbeitsvertrag weiter Arbeiten kann wenn ich mit festem Angestelltenvertrag gekündigt werde??? Sozialauswahl: Ein weiterer Kollege von uns wird weiter im Unternehmen beschäftigt. Ich habe Frau und Kind zu versorgen während der angesprochene Kollege nicht verheiratet ohne unterhaltspflichtigem Kind im Haushalt lebt. Ist dieser Sachverhalt mit einer Sozialauswahl vertretbar??? In wie weit haben ich wohl bei der oben genannten Konstellation Chancen vor dem Arbeitsgericht??? Dass das Arbeitsverhältnis nicht weiergeführt wird ist klar; allerdings steigt auch mit besseren Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht die Höhe der Abfindung. Wie lange dauert es in etwa bis es zur Verhandlung beim Arbeitsgericht kommt??? Da ich mich nach der Kündigung natürlich sofort wieder um eine neue Anstellung bemühen werde brauche ich natürlich dringend das Arbeitszeugniss meines Noch-Arbeitgebers. Kann ich meinem Arbeitgeber eine Frist setzen bis wann ich mein Zeugniss ausgestellt haben will??? Gibt es hier Fristen die der Arbeitgeber einhalten muß??? Ich weiß es sind viele Fragen auf einmal. Ich bin allerdings über diese Kündigung so aufgebracht daß ich diese Fragen, noch hoffentlich vor der Kündigung, beantwortet bekommen werde. Ich hoffe auf Eure Hilfe und wünsche noch einen schönen Abend -first1kart- |
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