|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Hallo FlowMyTears,
da Ihr Arbeitsvertrag Ende Dez. ausläuft, gehe ich davon aus, dass er im Vorfeld befristet geschlossen wurde. Wahrscheinlich ist Ihre Annahme zutreffend, dass Ihr ArbG den Vertrag nicht verlängern wird, wenn er von der Schwangerschaft erfährt. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit (AfA) muss unbedingt sofort (!) erfolgen. Nach § 37 b Satz 2 SGB III hat die Meldung bei der AfA bei befristeten Arbeitsverhältnissen drei Monate vor deren Beendigung zu erfolgen. Bei nicht (erfolgter) rechtzeitiger Meldung bei der AfA kann das Arbeitslosengeld gem. § 140 SGB III gemindert werden. Die Option mit der Weiterbeschäftigung bis zum Zeitpunkt "X" wäre sicherlich eine Verhandlungssache mit dem ArbG. Für eine erneute Befristung müssen einige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zutreffen. Grundsätzlich darf nach dem TzBfG ein ArbV max. 3 x mit einer Gesamtzeit von 2 Jahren wirksam befristet werden. Es gibt noch mehrere arbeitsrechtliche Bestimmungen, die hier Anwendung finden könnten. Vorweg müsste aber geklärt werden, ob der ArbG mit einer Weiterbeschäftigung einverstanden wäre. Dies müsste im Vorfeld geklärt werden. Viel Erfolg dabei! Grüße ProjektTT |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|