Zitat:
Zitat von Rechteinfach
Das habe ich nicht getan, leider hat das Insolvenzgericht meine Zustimmung ersetzt. Das einzige was mir jetzt noch bleibt, sind strafrechtliche Maßnahmen gegen ihn und seine Firma. Vielleicht wegen Prozessverschleppung, Herbeiführung der Insolvenz, Betrug und Unterhaltsverletzung. Ich denke, dann wird er für ein paar Jahre einsitzen
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Wenn ein Schuldner in Privatinsolvenz geht ist es in der Tat sinnvoll für den Gläubiger, parallel ein Strafvergahren zu veranlassen. Denn Schulden aus "unerlaubter Handlung" fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Wird er also z.B. wegen Unterhaltsverletzung oder Betrug verurteilt, bleibt die Forderung lange bestehen.
Absichtliche Minderungen des Einkommens werden übrigens bei Unterhaltsberechnungen nicht berücksichtigt, d.h. man wird in diesem Fall so behandelt als würde man noch voll verdienen. Fiktives Einkommen.
Da natürlich auch die Gegenseite die einschlägigen Tricks im Internet findet, wird man dazu zweckmäßiger Weise einen erfahrenen Anwalt beauftragen.
E.D.