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Hallo zusammen,
habe folgenden Fall mit folgender Frage: 1. Im Arbeitsvertrag ist gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart sowie, dass alle Änderungen der Schriftform bedürfen. 2. Es gab 2008 danach ein Gespräch wg. einer Gehaltsnachverhandlung, die in einer Mail von mir gefordert wurde. Im Gespräch meinte der Chef ob ich einverstanden bin bei Akzeptanz der Gehaltszulage die Kündigungsfrist auf 3 Monate zu verlängern. Da meinte ich ja. Die schriftliche Zusatzvereinbarung war dann ein Ausdruck der Mail in der steht dass die "Geforderten bzw. diskutierten Gehaltserhöhungen" akzeptiert werden. Von einer Verlängerung der Kündigungsfrist ist schriftlich nicht mehr die Rede. (habe nicht nachgehakt warum, da es mir ganz recht war). 3. Eine unverbindliche Nachfrage in der Perso-Abteilung in diesem Jahr ergab als Info, dass für mich die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Ist das also soweit verlässlich, da ich evtl. den Job wechsle. Danke für eine Antwort! |
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