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Alt 04.11.2009, 13:12
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Standard Weisungsrecht+Änderungskü ndigung->Klage noch möglich?

Hallo,

mein Chef hat mich per Weisung auf einen schlechteren Arbeitsplatz versetzt und mir gleichzeitig einige Befugnisse aus meinem Arbeitsvertrag genommen. "Höchst hilfsweise" hat er mir im gleichen Schreiben eine Änderungskündigung ausgesprochen mit den gleichen Änderungen. Am Ende des Schreibens gaber mir 3 Wochen Zeit um dieses "Vergleichsangebot" anzunehmen oder abzulehnen.
Ich habe nach Rücksprache mit einem Anwalt das Vergleichangebot abgelehnt mit folgendem Schreiben:
"Ich lehne Ihr Vergleichsangebot ab. Gleichzeitig betrachte ich Ihren Ausspruch der Änderungskündigung aus formalen Gründen als unwirksam und somit für hinfällig."
Leider habe ich das Schreiben nicht vorab meinem Anwalt gezeigt. Er meinte nun, dass ich wegen dieser Formulierung keine Erfolgsaussichten mehr bei einer Klage habe, vorher sagte er mir, dass die Änderungskündigung nicht gültig sei, da ich erst die Möglichkeit haben muß, der Weisung zu widersprechen, erst im Anschluß könne eine Änderungskündigung ausgesprochen werden.
Mein AG sieht durch meine Ablehnung des Vergleichsangebots die Änderungskündigung als wirksam an und meint daraus sei nun eine Beendigungskündigung geworden.

Was sagt ihr dazu? Soll ich Klage erheben oder habe ich wirklich durch meine Formulierung keinerlei Aussicht auf Erfolg? Ich möchte eigentlich erreichen, dass das Arbeitsverhältnis als noch bestehend anerkannt wird und mein Chef mir erst eine wirkliche Kündigung aussprechen muß. Dadurch würde mein Arbeitsverhältnis mindestens zwei Monate länger bestehen, was für mich ein großer Vorteil wäre. Ansonsten wäre ich jetzt schon arbeitslos, da ich nur einen Monat Kündigungsfrist habe/hatte.

Vielen Dank und Viele Grüße,
Piet
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Stichworte
weisung, änderungskündigung

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