#7 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 10:35
Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 78
Standard AW: Freistellung nach Kündigung durch AN

Ja während der Feistellung bekommen Sie ihr Gehalt weiter ausgezahlt. Arbeitslos melden mach nur dann Sinn wenn sie alg 1 beziehen wollen. Mehr zu Anmeldung: Arbeitslosengeld Antrag - Checkliste für die Anmeldung von ALG 1
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
abfindung, freistellung, kündigung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an