Versaeumnis des Arbeitgebers
Hallo. Ich wollte mich mal kundig machen, wie die Rechtslage im folgenden Fall aussieht:
Ich habe im Februar mit meinem Arbeitgeber einen Vertrag zur Einarbeitung zum Abteilungsleiter abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet eine Befristung der Einarbeitung auf 6 Monate. Trotz mehrmaligen Erinnerns meines Arbeitgebers auf diese Frist hat mir dieser bis zum Ablauf der Frist keine Mitteilung gegeben, ob er mich fuer diese Position weiterbeschaeftigen will. Erst 1 Monat nach Ablauf rief er mich zum Gespraech und teilte mir mit, dass er weder gewillt sei mir das entsprechende Gehalt zu zahlen, noch mir diese Position anzuerkennen. Meiner Kenntnis als ehemaliger BR zufolge meine ich aber zu wissen, dass er durch Fristversaeumnis bereits stillschweigend eingewilligt hat. Liege ich da richtig? Und wie verhalte ich mich jetzt richtig?
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