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Alt 20.10.2009, 07:51
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Standard AW: Versaeumnis des Arbeitgebers

Hallo Pfeiffer

Als ehemaliger BR wissen Sie doch auch, daß es ungeschickt ist, erst mal die wichtigen Informationen für sich zu behalten und kleckerweise nachzulegen, hm?

Ich statuiere also zunächst eine fehlerhafte Anhörung dieses Forums

Nun denn, wenn jetzt plötzlich ein neuer Eigentümer ins Spiel kommt, dann (siehe kriegsrat) sollten wir erst einmal wissen, wer was wie besprochen hat und wer heute das Sagen hat. Theoretisch ist ein Betriebsnachfolger natürlich auch an Zusagen des ehemaligen Arbeitgebers gebunden. Das ist aber dann eine fuckelige Angelegenheit, da der Betriebsübernehmer erst mal auf Beschäftigung gemäß vertraglicher Vereinbarungen pochen wird und alle angeblichen Absprachen mangels Kenntnis von sich weisen wird. Auch das Ableiten einer konkludenten Zusage durch bloße Ausübung der Funktion wird dadurch schwieriger, denn der neue AG könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß er von anderen vertraglichen Grundlagen ausgegangen ist und erst im Nachhinein festgestellt hat, daß Sie eine Funktion innehaben, die Ihnen vertraglich gar nicht zusteht. Nach Feststellen dieses Irrtums hat er Sie dann direkt abberufen, damit eben keine konkludente Änderung des AV abzuleiten ist.

Das scheint mir doch sehr verworren zu sein.

Als ehemaliger BR sind Sie doch sicher in der Gewerkschaft, oder?

Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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befristung, versaeumnis

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