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wer in Kurzarbeit krank wird bekommt für die dauer der krankheit eine Ausgleich "kurzarbeitergeld" von der krankenkasse, da die Arge dann nicht kurzarbeitergeld bezahlt.
verboten ist, genehmigten urlaub in Kurzarbeit umzuwandeln, wenn das der Arge mitgteilt wird bekommt dein betrieb massig ärger, da einmal gewährter urlaub auch als urlaub verbleiben muß. Also kontakt mit dem AA aufnehmen und klären wieso du für urlaub kurzarbeitergeld bekommen hast. mfG meistermacher |
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| krankenschein, kurzarbeit |
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