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Ja, die Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich. Alle denkbaren Ablehnungsgründe aufzuzählen wäre müßig, so lange noch gar keiner genannt ist.
Wenn das bestehende Arbeitsverhältnis ohnehin nicht wieder aufgenommen werden soll wegen Umzugs, könnte man es natürlich auch gleich kündigen. Dann wäre kaum noch ein Ablehnungsgrund denkbar. Dabei aber evtl. sonstige Folgen, z.B. in der Sozialversicherung, vorher prüfen. E.D. |
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| 400euro, einverständnis, elternzeit, minijob |
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