AW: Aufhebungsvertrag
Hallo Pierre
Auch die Rückforderung vom Urlaubsgeld scheint damit vom Tisch zu sein. Prinzipiell halte ich es aber für russisches Roulette, wenn man so etwas unterschreibt, ohne vorher einen Fachanwalt mal drüber lesen zu lassen. Man kann auch am falschen Ende sparen.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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