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Alt 12.10.2009, 16:46
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Daumen hoch AW: Betriebsbedingte Kündigung - Höhe der Abfindung

Zitat:
Zitat von Liesamarie Beitrag anzeigen
Diese Abfindung liegt im Rahmen. Eine höhere Abfindung würde eine Sperre des ALG1 auslösen. Berechnen Sie was sich für Sie lohnt. Mehr Info: Anrechnung Arbeitslosengeld Abfindung
Hallo erst mal zusammen

Der Hinweis von Lisamarie ist so nicht ganz korrekt.

Die Anrechnung der Abfindungssumme auf das Arbeitslosengeld 1 sofern diese pro Betriebszugehörigkeitsjah r höher als 0,5 Bruttogehälter ist findet nur bei Aufhebungsverträgen Anwendung.

Nicht aber wie in Deinem Fall bei einer betriebsbedingten Kündigung.

Allerdings sind auch hier noch ein paar Feinheiten zu beachten, die Du unter folgendem Link findest:

143a SGB Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschdigung

Gruß Partyman
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