Zitat:
Zitat von Liesamarie
|
Hallo erst mal zusammen
Der Hinweis von Lisamarie ist so nicht ganz korrekt.
Die Anrechnung der Abfindungssumme auf das Arbeitslosengeld 1 sofern diese pro Betriebszugehörigkeitsjah r höher als 0,5 Bruttogehälter ist findet nur bei Aufhebungsverträgen Anwendung.
Nicht aber wie in Deinem Fall bei einer betriebsbedingten Kündigung.
Allerdings sind auch hier noch ein paar Feinheiten zu beachten, die Du unter folgendem Link findest:
143a SGB Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschdigung
Gruß Partyman