Arbeitsvertrag - Klausel Arbeitszeit
Hallo,
nachdem meine Firma arg in mein Privatleben einzugreifen versuchte, frage ich mich, ob eine sehr schwammige Klausel zur Arbeitszeit, aus meinem Arbeitsvertrag, rechtlichen Bestand hat.
Ich schreibe mal kurz den Abschnitt zur Arbeitszeit ab und bin für jede Information dankbar.
"Die Dauer der Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und wird durch die Aufgabenstellung bestimmt. Sie liegt für dieses Anstellungsverhältnis zurzeit bei 40 Wochenstunden. Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit richtet sich ebenfalls nach den betrieblichen Erfordernissen und entsprechend den Anweisungen der Gesellschaft oder ihrer Beauftragten. Dabei ist dem Mitarbeiter bekannt, dass die Arbeitszeit auch am Abend, an Wochenenden der Feiertagen liegen kann. Die Tätigkeit kann mit Mehrarbeit verbunden sein, ohne dass gesonderte Vergütungsansprüche bestehen."
Dazu sei gesagt, dass ich eine "Regelarbeitszeit" von 60+ Stunden habe, auch ohne dass Projektdruck herrscht.
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