AW: Arbeitsvertrag - Klausel Arbeitszeit
Hallo
Ihr AG hat bzgl Ihres Hobbys nix zu melden. Wenn Sie eine vertraglich vereinbarte oder betriebsübliche Arbeitszeit haben, gilt diese auch als Richtschnur. Mehrarbeit ist frühzeitig (außer in unvorhersehbaren "Not"situationen) anzukündigen - i.d.R. vier Tage vorher. Rufbereitschaft müsste vertraglich vereinbart sein und sollten Sie sich auch bezahlen lassen.
Sie sollten vielleicht mal über einen Beitritt zur Gewerkschaft nachdenken.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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