Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe ein paar Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Mein Mann arbeitet seit mehr als 10 Jahren als angestellter Landwirt in einem entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieb.
Für die tägliche Arbeit mit den Schleppern, div. Maschinen etc. ist er im Besitz der Führerscheinklasse T.
Nun verhält es sich so, dass der Betrieb meines Mannes, sprich er, im Auftrag von Biogasanlagen Substrat etc. fährt (u. A. auch zur Ausbringen auf die entsprechenden Flächen). Dieser Vorgang ansich fällt wohl unter „gewerblichen Güterverkehr". Für diesen würde mein Mann jedoch den Führerschein CE benötigen (Schlepper über 8 Tonnen plus Güllefass von 18 m³).
De facto verhält es sich in unseren Augen so, dass mein Mann derzeit den Zug „ohne Führerschein" fährt. Er ist daher bestrebt die Klasse CE schnellstmöglich zu erlangen, jedoch ist der Chef der Meinung „Alles Quatsch, stimmt nicht… LKW-Führerschein brauchst du nicht."
Meine Fragen hierzu:
- Kann mein Mann sich weigern, die Fahrten – da er den notwendigen Führerschein nicht hat – auszuführen?
- Kann der Chef meinen Mann wg. Arbeitsverweigerung mit Kündigung drohen bzw. ihm kündigen?
- Wenn mein Mann aus v. g. Grund (der Chef zwingt ihn ja quasi gegen ein Gesetz zu verstoßen) fristlos kündigt, hat er dann mit einer Sperre von der Agentur für Arbeit zu rechnen?
- Wie verhält es sich mit einer Abfindung? Wäre die Möglichkeit grundsätzlich gegeben?
Herzlichen Dank schon mal für ein feedback!

Viele Grüße
Nicole