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Hallo Nicole,
ich bin es nochmal. Es steht ja eindeutig in der Bestimmung, dass sich die Klasse T nur auf Fahrten im land- und forstwirtschaftlichen Bereich bezieht. So wie Du das schilderst, handelt es sich hierbei um sogenannte "Auftragsfahrten" und da gibt es schon rein in steuerlicher Hinsicht für landwirtschaftliche Betriebe Grenzen. gruß Mischa |
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| Stichworte |
| abfindung, arbeitsverweigerung, führerschein, gesetzesverstoß, kündigung |
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