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Alt 14.09.2009, 16:05
Erfahrener Benutzer
 
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Standard AW: Rückkehr Elternzeit - Was ist die geschickteste/vorteilhafteste Vorgehensweise?

1) Die Aussage des BR finde ich etwas befremdlich. Wenn du zurück kommst gelten für dich die Arbeitsbedingungen bzw. vertraglichen Vereinbarungen wie sie vor Beginn der Elternzeit galten. Insbesondere auf das Gehalt hast du natürlich einen entsprechenden Anspruch und nicht auf weniger.


Ansonste ob es Sinn macht auf Abfindungen zu spekulieren kann von hier kein Mensch beurteilen. Dafür müsste man deine Situation und die der Firma viel besser kennen.

Ansonsten das grundsätzliche Vorgehen ist so:
Du musst spätestens 3 Monate bevor du zurück kommst eine Antrag auf Teilzeit stellen. Darin legst du auch die Lage der Arbeitszeit fest, Also z.b. die 2 bzw. 3 Tage die Woche den ganzen Tag.

Der AG muss dann darauf reagieren und kann das ablehnen oder dem zustimmen.

Eine Stelle muss er dir wie schon gesagt so anbieten wie das vertraglich vereinbart ist, also auf dem Niveau wie du sie jetzt hattest.

Wo das örtlich ist und in welchen Bereichen kommt natürlich darauf an was ihr vereinbart habt. Was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Ich hoffe es ist etwas klarer ich würde dir aber raten dich mal vor Ort genauer beraten zu lassen über das Netz kann man nicht so richtig individuell werden.
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Stichworte
abfindung, elternzeit, rückkehr, teilzeit

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