#9 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 12:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 28
Standard AW: Kündigung, Krankheit, Resturlaub und Überstunden

Zitat:
Zitat von LeoLo Beitrag anzeigen
Hallo

Niemand verbietet Ihnen, sich nicht krankschreiben zu lassen. Wenn das für Sie angenehmer ist, machen Sie das.

Sollten Sie nicht arbeitsunfähig sein, ist der Urlaub genommen und die Überstunden abgefeiert. Es gibt weder Urlaubs- noch Überstundenabgeltung.

Sollten Sie arbeitsunfähig sein, muß der Urlaub abgegolten werden und die Überstunden sind trotzdem abgefeiert, wenn die Freizeit zum Überstundenabbau vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bereits im Dienstplan vermerkt war. Es gibt also nur Urlaubsabgeltung.

Gruß,
LeoLo
Hallo,

ich danke für Ihre Info und Ihren Rat.

Gruß
bkleene
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
krankenschein, kündigung, resturlaub, überstunden

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an