
15.09.2009, 12:23
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 12.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 28
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AW: Kündigung, Krankheit, Resturlaub und Überstunden
Zitat:
Zitat von LeoLo
Hallo
Niemand verbietet Ihnen, sich nicht krankschreiben zu lassen. Wenn das für Sie angenehmer ist, machen Sie das.
Sollten Sie nicht arbeitsunfähig sein, ist der Urlaub genommen und die Überstunden abgefeiert. Es gibt weder Urlaubs- noch Überstundenabgeltung.
Sollten Sie arbeitsunfähig sein, muß der Urlaub abgegolten werden und die Überstunden sind trotzdem abgefeiert, wenn die Freizeit zum Überstundenabbau vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bereits im Dienstplan vermerkt war. Es gibt also nur Urlaubsabgeltung.
Gruß,
LeoLo
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Hallo,
ich danke für Ihre Info und Ihren Rat.
Gruß
bkleene
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