AW: Chef verweigert Änderungskündigung
Hallo
Das hängt auch davon ab, ob die AfA die Annahme des Arbeitsangebotes als zumutbar i.S.d. Gesetzes erachtet. Eine einfache Pendelzeit von 2 1/2 Stunden wäre nicht zumutbar. Hin- und Rückweg zusammen 2 1/2 Stunden wäre wieder dem Gesetzeswortlaut zufolge zumutbar. Dies muß aber nicht zwingend die Annahme einer Änderungskündigung zugeordnet werden, da auch keine Rechtsfolgebelehrung vorab stattfindet. Inwiefern Ihnen also Schuldhaftigkeit vorgeworfen wird / werden kann sollten Sie vor Ablehnung der Änderungskündigung bei der AfA direkt erfragen und sich ggf eine Zusicherung, daß von einer Sperre abgesehen wird, schriftlich geben lassen.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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