
06.09.2009, 19:17
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 27.08.2009
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AW: Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung
Hallo
Zitat:
Zitat von Fussballsend
Die Umrechnungsformel lautet:Urlaubsdauer
(nach Gesetz oder TV) geteilt durch 312 Werktage bzw. durch 260 Arbeitstage mal der Zahl, an denen Arbeitspflicht besteht.Ist etwas komplitiert, hoffe aber es hilft dir weiter.
Gruß FS
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Nicht in diesem Fall. Die Antwort lautet: mindestens 20 Arbeitstage.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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