|
|||
|
Ich habe gleich mehrere Fragen, erstmal der Sachverhalt:
Wir arbeiten im 3-Schicht-Betrieb, was auch im Arbeitsvertag festgelegt ist. 40h-Woche mit dem Zusatz "Bereitschaft zur Mehrarbeit". 150 Mitarbeiter, kein Betriebsrat (offenbar nicht "gewollt", auch wenn es nicht offen gesagt wird) Nun zu meinen Fragen: 1) Bei wenig Arbeit kommt es häufig vor, dass der Arbeitgeber nachmittags (also 3-4h vor Arbeitsbeginn) bei der Nachtschicht anruft und ihr mitzuteilen, dass er oder sie einen Urlaubstag opfern und zu Hause bleiben muss, da keine Arbeit vorliegt. Darf der Arbeitgeber das so ohne weiteres tun? 2) Darf der Arbeitgeber bei kurzfristigen Ausfällen von Mitarbeitern morgens die Nachtschicht anrufen und sie kurzfristig für die ganze Woche in die Spätschicht umplanen, also um 10Uhr anrufen dass sie nicht um 22Uhr, sondern bereits um 14Uhr arbeiten müssen? Habe da mal etwas gelesen, dass es da eine gewisse Vorlaufzeit geben sollte (muss?). 3) Die vorgeschriebene maximale Arbeitszeit am Tag beträgt ja 10h. Der Arbeitgeber verlangt nun aber, dass die Mitarbeiter der Frühschicht und der Nachtschicht abwechselnd je 12h arbeiten um eine durch Ausfälle entstandene Lücke zu schließen. (Beispiel: MA1: Mo+Mi+Fr 12h Di+DO 8h plus Samstag 8h; MA2: Mo+Mi+Fr 8h Di+Do 12h plus Samstag 8h). Ist das gesetzlich überhaupt erlaubt? Viele Fragen, aber da es bei uns auch ziemlich chaotisch abläuft, sehe ich keine andere Möglichkeit an solche Informationen zu kommen. |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|