
06.09.2009, 17:12
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 25.03.2009
Ort: nah am Wasser
Beiträge: 1.924
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AW: Fragen zum Schichtbetrieb
Zitat:
Zitat von MIcq
Ich habe gleich mehrere Fragen, erstmal der Sachverhalt:
Wir arbeiten im 3-Schicht-Betrieb, was auch im Arbeitsvertag festgelegt ist. 40h-Woche mit dem Zusatz "Bereitschaft zur Mehrarbeit". 150 Mitarbeiter, kein Betriebsrat (offenbar nicht "gewollt", auch wenn es nicht offen gesagt wird)
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Wollen nützt dem AG wenig, wenn der Wille der Mitarbeiter einen BR zu wollen stärker ist.
Zitat:
Zitat von MIcq
1) Bei wenig Arbeit kommt es häufig vor, dass der Arbeitgeber nachmittags (also 3-4h vor Arbeitsbeginn) bei der Nachtschicht anruft und ihr mitzuteilen, dass er oder sie einen Urlaubstag opfern und zu Hause bleiben muss, da keine Arbeit vorliegt. Darf der Arbeitgeber das so ohne weiteres tun?
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Der kann ohne weiteres alles tun, was er will, solange ihm keiner Einhalt gebietet.
Ich vermute Annahmeverzug:
Handbuch Arbeitsrecht: Annahmeverzug des Arbeitgebers
Zitat:
Zitat von MIcq
2) Darf der Arbeitgeber bei kurzfristigen Ausfällen von Mitarbeitern morgens die Nachtschicht anrufen und sie kurzfristig für die ganze Woche in die Spätschicht umplanen, also um 10Uhr anrufen dass sie nicht um 22Uhr, sondern bereits um 14Uhr arbeiten müssen? Habe da mal etwas gelesen, dass es da eine gewisse Vorlaufzeit geben sollte (muss?).
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Auch hier: das kann er so lange machen, bis mal einer nein sagt, wozu er das Recht hätte.
verdi
Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach §315 BGB unverbindlich. Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der rechtzeitigen Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht. Der Dienstplan ist verbindlich. Möchte der AN ihn geändert haben, muß der AG zustimmen, möchte der AG ihn geändert haben, muß der AN zustimmen.
Hier mal reinschauen:
Dienstplanänderung trotz Abzeichnung
Und hier mal reinschauen:
Schichtplan-Fibel > den Reiter Einspringen anklicken
Zitat:
Zitat von MIcq
3) Die vorgeschriebene maximale Arbeitszeit am Tag beträgt ja 10h. Der Arbeitgeber verlangt nun aber, dass die Mitarbeiter der Frühschicht und der Nachtschicht abwechselnd je 12h arbeiten um eine durch Ausfälle entstandene Lücke zu schließen. (Beispiel: MA1: Mo+Mi+Fr 12h Di+DO 8h plus Samstag 8h; MA2: Mo+Mi+Fr 8h Di+Do 12h plus Samstag 8h). Ist das gesetzlich überhaupt erlaubt?
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Die Ausdehnung der AZ auf 12 Std. ist nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
ArbZG - Einzelnorm
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Einen Schuss Wüste braucht der Mensch,
um des Glückes der Oase willen.
Martin Kessel
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