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Alt 06.09.2009, 09:18
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Frage Urlaubsanspruch geringfügig Beschäftigte

Hallöchen!

In unserer Firma bekommen alle Vollzeit- und Teilzeitkräfte 28 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Arbeitswoche (Mo.-Fr.). Der 24.12. und 31.12. sind als Zwangsurlaub von der Firma festgelegt. (Liegen diese Tage auf einen Wochentag muss Urlaub genommen werden, falls diese auf einen Wochenende fallen hat die Belegschaft für das Kalenderjahr eben 28 Tage Urlaub zur Verfügung)

Mir, als geringfügig Beschäftigte will er nur 8 Tage Urlaub gewähren, nach der Berechnung
24 gesetzliche Urlaubstage durch 6 Wochentage (Mo.-Sa.) mal 2 (die Tage die ich arbeite).
Einen Vertrag darüber gibt es nicht, dass nach dieser Regelung Urlaub gewährt wird.

Ich bin der Meinung, dass er mich nicht schlechter, als die anderen AN, behandeln darf und nach folgender Regelung Urlaub berechnen müsste.

28 Urlaubstage durch 5 Arbeitswochentage mal 2 (die ich arbeite). = 11 Tage Urlaub

Kann mir jemand helfen. Wie es denn nun richtig ist??

Vielen Dank.
Kia69
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