
06.09.2009, 19:10
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 27.08.2009
Ort: NRW
Beiträge: 5.554
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AW: Urlaubsanspruch geringfügig Beschäftigte
Hallo
Zitat:
Zitat von Fussballsend
Bei einer 5-Tage Woche 28:5*2 gerundet = 12 Tage
Bei einer 6-Tage Woche 28:6*2 gerundet = 10 Tage
Hoffe das es so richt ist.
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Nein.
28:5*2 = 11,2 Tage
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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