Es heißt zwar:
Zitat:
§ 50 Zuständigkeit
(1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet.
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Aber: wenn ich den GBR richtig verstanden habe eben nicht zuständig für Firmen der Holding, die keinen eigenen BR haben. Die Firma, in der ich arbeite ist kein Betrieb einer Gesellschaft mit BR bzw. GBR.