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Alt 04.09.2009, 11:09
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Standard AW: Kündigungsschutz / bzw. rechtens???

Hallo Günni

Zitat:
Zitat von Günni1958 Beitrag anzeigen
Beim Kündigungsschutz nicht, aber achte mal auf die Vertragslaufzeit. Vor 2004 mussten mehr als 5 AN beschäftigt sein.
So einfach ist es nicht. Wenn man sich aber auf die alte Regelung berufen will, müssen imho alle 5 AN i.S.d. KSchG auch aus dieser Zeit stammen. Wenn die anderen AN erst später eingestellt wurden, hilft das nix im Hinblick auf die Altregelung.

Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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kündigungsschutz, lohnkürzung

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