Die Variante Kurzarbeit wäre zwar möglich, ist aber eigentlich gesetzwidrig, da der Staat nur den konjunkturbedingten Ausfall (nicht einen privaten) zahlt. Den Arbeitgeber kostet diese Variante genausoviel wie die Reduzierung auf Teilzeit. Den Jahresurlaub müssen Sie nicht aufbrauchen, Urlaubsanspruch bleibt bestehen. -
siehe Kurzarbeit Urlaub
Auf Arbeitslosengeld wirkt sich das KUG nicht aus - siehe
Kurzarbeit Arbeitslosengeld
Kassenbeiträge - Sozialversicherung wird bei Kurzarbeit in den ersten 6 Monaten zu 50% vom Arbeitgeber und Staat dann zu 100% vom Staat bezahlt. siehe
pauschale Erstattung der SV-Beiträge in der Kurzarbeit