Zitat:
Zitat von Ernst2010
Hallo Fussballsend,
danke für die schnelle Antwort,
ich weiß das unsere Firma bis jetzt immer 1 volles gezahlt hat pro Jahr, können die das einfach ändern?
Wenn ich auf ihr Angebot nicht eingehe und mich weigere den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wie läuft das dann mit der Arbeitschutzklage?
Eine sozialauswahl soll ausdrücklich verhindert werden.
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wenn dir auch 1 volles Gehalt angeboten wird, halte ich es erst mal für ein gutes Angebot. Man sollte bei dem Aufhebungsvertrag aber auf die genaue Formulierung achten.Zum Beispiel das die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird und das die KÜ-Fristen eingehalten werden.Vieleicht gibt es aber noch andere Meinungen dazu.
Gruß FS