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Hallo,
ich habe heute von meinen AG einen Zettel in die Hand bekommen, auf dem steht, das ich ab 1.9 Kurzarbeit machen soll. Zitat: auf Grund der im Moment eingeschrängten Abforderung von Mitarbeitertagen durch die .......... , sind wir leider gezwungen, bis auf weiteres für Sie Kurzarbeit ab 1.9.2009 anzuweisen. Das bedeutet für sie, das trotz Freistellung für einen eventuellen Einsatz zur Verfügung halten müssen. Eine Abforderung würde ihnen Telefonisch nach Bekanntwerden mitgeteilt. Werktags bis 12:00 uhr für den Folgetage...... zitat ende. Ist so etwas rechtens ? Zur Sachlage: 4 Mitarbeiter (Arbeitnehmerüberlassung) , alle mit 30 Stundenvertrag, die aber auf Anweisung des AG alle 40 Stunden Arbeiten. Alle anderen (die 3 übrigen) Arbeiten weiterhin 40 Stunden. Einen Betriebsrat gibt es nicht mehr. Ich habe vor 6 Monaten mein Mandat des Betriebsrates abgelegt. Der Betriebsrat wurde damit aufgelöst. Ich habe also noch nachwirkenden Kündigungsschutz. Wenn ich dieser Anordnung widerspreche, was ich, wie ich es mitbekommen habe, auch darf, würde das den Kündigungsschutz als ehemaliges BR Mitglied aushebeln? Darf der AG einfach so einen Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken und die anderen jede Woche 10 Überstunden machen lassen? Da ich mit z.Z. keinen Anwalt leisten kann, bitte ich hier um Ratschläge wie ich weiter verhalten soll. Besten Dank für eure Hilfe. Grüße aus Berlin |
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| betriebsrat, kurzarbeit |
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