|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Hallo!
Ich bin ein einer schwerwiegenden unverschuldeten Krankheit erkrankt. Eigentlich sind es zwei Krankheiten. Ich war vom 08.07.-31.07. wegen einer der Krankheiten krankgeschrieben und wurde am 03.08. wegen der anderen Krankheit operiert und bin darauf auch mit "Ende offen" krankgeschrieben. Mein Chef ist nun sauer, weil ich nach 6 Wochen kein Krankgengeld bekomme, sondern die Zeit am 03.08.09 neu zu laufen beginnt. Ist für mich nachvollziehbar, aber ich habe mir die Krankheiten nicht ausgesucht und mache auch nicht die Gesetze. Hintergrundfakten: Seit 6,5 Jahren kaufm. Angestellte in einem mittelständischen Bauunternehmen. AG ist nicht im AG-Verband, ich nicht in der Gewerkschaft. AG beruft sich meistens auf Tarifvertrag bei Verträgen und Vereinbarungen, weicht aber auch schon mal davon ab. Lt. Vertrag habe ich ein Festgehalt. Seit Oktober 08 besteht die mündliche Vereinbarung, dass ich wie die gewerblichen AN nach Stunden bezahlt werde, da meinem Chef das zuviel wurde, dass ich aufgrund der Krankheiten oft zum Arzt und zu Therapien muss. Außerdem bin ich Raucher vor der Tür. Die Zeit wird durch eine "Stempeluhr" erfasst. Arbeitszeit täglich sind 9 Stunden (dafür Freitags frei) Ich bin mit 60 % schwerbehindert. Einzige Volltagskraft im Büro neben 2 Aushilfen und 2 Azubis. Problem: Bei der letzten Abrechnung wurden für die Krankheitstag statt der 9 Stunden nur 8,16 Stunden angesetzt. Sonst wurden bei Krankheit und Urlaub immer (!) 9 Stunden berechnet. Gemäß telefonischer Aussage meines AG wurde ein Durchschnittswert ermittelt. Ich kenne aber die Berechnungsgrundlage nicht. Laut Entgeldfortzahlungsgesetz ist die Ermittlung eines Durchschnittswertes für die Arbeitszeit ja zulässig (soweit ich das richtig gelesen habe ), aber nur im Verlauf von 12 Monaten. Ich werde aber noch gar nicht 12 Monate nach Stunden bezahlt. Außerdem sind die abgerechneten Stunden erst seit Dezember 08 in der Abrechnung ausgewiesen. Ich kann also gar nicht prüfen wie er das berechnet hat. Er wird mir die Berechnungsgrundlage auch nicht zur Verfügung stellen, fürchte ich.Außerdem bin ja nicht gewerblicher AN sondern Angestellte. Dann hat er mir noch das Urlaubsgeld "gekürzt" - mit dem Argument: Urlaubsgeld gibt es nur für die genommenen Tage! So ist das bei den gewerblichen AN im Bau in der Tat. Ich habe aber 6 Jahre lang mein Urlaubsgeld (tariflich) immer im Juli in einem Betrag bekommen. Kann er das einfach so machen? Ohne das vorher anzukündigen? Je nachdem wielange ich jetzt krank bin, bekomme ich das Urlaubsgeld ja nicht?! Ich kann ja nicht direkt nach der Krankheit auch noch den Urlaub nehmen.... Zusatzfrage: Hat AG die Möglichkeit mich trotz Krankheit und Schwerbehinderung 60 % zu kündigen? Integrationsamt usw. das ist schon klar, aber man kennt ja nur die Aussage, dass wg. Krankheit nicht gekündigt werden kann. Gibt es da Ausnahmen? Wäre schön, wenn ihr ein paar Meinungen kundtun würdet. Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Vielen Dank im Voraus. Gruß Bumblebee |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| gehaltskürzung, krankheit, kündigung bei krankheit, urlaubsgeldkürzung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|